„Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). "

 Seit dem 02. April 2022 nun dieCoronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). " des Landes Hessen in Kraft. Die bisherigen Auflagen entfielen ersatzlos ( wie z.B. die 3G Regelungen, Maskenpflicht u.a.) Wir beziehen uns vorerst bis zu den Sommerferien auf den 

§ 2 (3) der CoronaSCHV : „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung....

und behalten unsere Schutzmaßnahmen vorerst bis zu den Sommerferien bei.

 

Was bedeutet in der Umsetzung...

  • für unsere Mitglieder ein gefühlt ganz normaler Kursbesuch
  • für Neukunden, sind bedingt unseres großen Einzugsebietes und der Sorgfalt die Kurse über einen angemessenen Zeitraum Teilnehmerstabil (TN) zu halten, bis zu den Sommerferien Kursbesuche nur im Rahmen eines 8 Wochen Schnupperkurses möglich.

Das funktioniert wie folgt:

  • Sie wählen den Kurs Ihrer Motivation
  • Melden sich über das Anmeldeformular (finden Sie unter dem Reiter Kursplan) verbindlich an
  • Senden Sie uns dieses vorab über unsere E-M@il: kontakt@emotion-bewegt.de zu
  • in Folge überweisen Sie die Kursgebühr (s. Preisliste) zzgl. der Einschreibgebühr innerhalb von 3 Tagen auf unser Konto. Ihr Kursplatz ist bis zum Morgen des 4. Tages nach Eingang Ihrer Anmeldung für Sie reserviert.
  • Die Kursbelegung erfolgt nach Eingang der Kursgebühr
  1. Nach wie vor, sind unsere Kurse bedingt der Abstandsregleungen TN-Zahl minimiert 
  2. Kursen die neu im Programm aufgenommen werden, starten bei einer Mindes-TN-Zahl von 4 Pers. Gerne dürfen Sie unserer Angebot Ihrem Freunden und Bekannten verraten :-)